Dag,
doesn't look good-
if a flight is cancelled due to bad weather ( heavy snow) or terror warnings the airline doesn't have to compensate.
.."ACHTUNG: In folgenden Fällen steht keine Ausgleichsleistung zu:
1. bei außergewöhnlichen Umständen wie zB.
- politischer Instabilität,
- mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden
Wetterbedingungen,
- Sicherheitsrisiken,
- unerwartete Flugsicherheitsmängel und
- den Betrieb der Airline beeinträchtigende Streiks.
Beispiele:
- Ihr Flug wird gestrichen, weil der Zielflughafen aufgrund starken Schneefalls
nicht angeflogen werden kann;
- ein Flug muss aufgrund einer akuten Terrorwarnung abgesagt werden.
Allerdings ist die Fluglinie nur dann nicht zur Zahlung der Ausgleichsleistung
verpflichtet, wenn sie alle zumutbaren Maßnamen getroffen hat, um den Eintritt
dieser außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden.
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=335557&DstID=7164&StID=174809